Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
[…]-Felder durch deine echten Angaben und lass den finalen Text vor dem Live-Gang rechtlich (Anwalt/Steuerberaterkammer) prüfen.Diese AGB gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Software „TAXORA" durch die [Firmenname] (nachfolgend „Anbieter") gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, insbesondere Steuerberatern, Steuerberatungsgesellschaften und deren Mitarbeitern (nachfolgend „Kunde").
§ 1 Geltungsbereich
- (1) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- (2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer. Ein Verbrauchervertrag i. S. d. § 13 BGB kommt nicht zustande.
- (3) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
- (1) Der Anbieter stellt dem Kunden TAXORA als KI-gestützte Arbeitsumgebung zur Bearbeitung von Belegen, Buchhaltung, Mandanten-Tickets und steuerfachlichen Recherchen zur Verfügung. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung / dem gewählten Tarif.
- (2) TAXORA arbeitet local-first: Mandantenbezogene Daten werden grundsätzlich lokal auf den Systemen des Kunden verarbeitet und indexiert. Soweit für einzelne Funktionen Drittdienste (z. B. KI-Modellanbieter) genutzt werden, wird dies in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen; insoweit gilt § 12.
- (3) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter und kann den Funktionsumfang anpassen, soweit der vertragliche Hauptzweck gewahrt bleibt.
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden und Bestätigung bzw. Bereitstellung des Zugangs durch den Anbieter zustande.
§ 4 Nutzungsrechte
- (1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung von TAXORA im vereinbarten Umfang (z. B. Zahl der Arbeitsplätze/Nutzer) ein.
- (2) Nicht gestattet sind insbesondere die Weitergabe an Dritte, Reverse Engineering (über §§ 69d, 69e UrhG hinaus), Bearbeitung oder Vervielfältigung außerhalb des vertragsgemäßen Gebrauchs.
§ 5 Pflichten des Kunden
- (1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und schützt seine Systeme nach dem Stand der Technik.
- (2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Daten und die Einholung erforderlicher Einwilligungen verantwortlich.
- (3) Der Kunde stellt die nach der Leistungsbeschreibung erforderlichen technischen Voraussetzungen (Hardware, Betriebssystem, Internet) bereit.
§ 6 KI-Funktionen · keine Steuer- oder Rechtsberatung · Prüfpflicht
- (1) TAXORA erzeugt KI-gestützte Vorschläge (z. B. Kontierungen, Antwortentwürfe, Quellenhinweise). Diese sind unverbindliche Arbeitshilfen und stellen keine Steuer-, Rechts- oder sonstige Beratung dar. Eine Beratung im Sinne des StBerG erbringt ausschließlich der Kunde.
- (2) KI-Ergebnisse können trotz Quellenangabe unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Kunde ist verpflichtet, alle Ergebnisse vor Verwendung eigenverantwortlich fachlich zu prüfen und freizugeben.
- (3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von KI-Ergebnissen oder verlinkten Rechtsquellen.
§ 7 Verfügbarkeit, Support und Updates
Der Anbieter ist um eine hohe Verfügbarkeit bemüht. Wartungsarbeiten und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters können die Verfügbarkeit einschränken. Umfang von Support und Service-Levels ergeben sich aus dem gewählten Tarif. [SLA / Verfügbarkeit ggf. konkret angeben.]
§ 8 Preise und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt [monatlich/jährlich] im Voraus. [Zahlungsmittel, Fälligkeit, Verzug nach §§ 286 ff. BGB konkretisieren.]
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft [Laufzeit, z. B. Monat/Jahr] und verlängert sich um jeweils [Zeitraum], sofern nicht mit einer Frist von [Frist] gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 10 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass für Software in ihrer jeweiligen Fassung Mängelfreiheit nur insoweit geschuldet wird, als sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und sich zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung eignet. Unwesentliche Abweichungen begründen keine Mängelansprüche.
§ 11 Haftung
- (1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
- (3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Der Kunde ist für eine regelmäßige Datensicherung verantwortlich.
§ 12 Datenschutz, Datensicherheit und Berufsgeheimnis
- (1) Die Parteien beachten die Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- (2) Aufgrund der local-first-Architektur verbleiben mandantenbezogene Daten regelmäßig beim Kunden. Der Anbieter trifft technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz des Berufsgeheimnisses (§ 203 StGB; § 62a StBerG zur Einbindung mitwirkender Personen/Dienstleister).
- (3) Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung sowie ggf. ein separater AV-Vertrag.
§ 13 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für Vertragszwecke. Dies gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 14 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. großflächige Netzstörungen, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen) befreien die betroffene Partei für deren Dauer von der Leistungspflicht.
§ 15 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage oder Funktionsumfänge erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden mit angemessener Frist in Textform mitgeteilt; sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von [z. B. sechs Wochen] widerspricht (mit Hinweis auf die Bedeutung des Schweigens).
§ 16 Schlussbestimmungen
- (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- (2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – [Sitz des Anbieters].
- (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (salvatorische Klausel).
- (4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.