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Grundlagen15. Februar 202612 Min. Lesezeit

Steuertermine 2026 für Selbstständige – Alle Fristen im Überblick

Verspätete Abgaben kosten Geld — und in der Kanzlei vor allem Nerven, weil der Verspätungszuschlag beim Mandanten schnell als Kanzlei-Versäumnis wahrgenommen wird. Ein sauberer Fristenkalender über den gesamten Mandantenstamm ist deshalb eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente der laufenden Betreuung.

Dieser Überblick fasst alle wichtigen Steuertermine 2026 für Selbstständige und Kleinunternehmer zusammen — von der UStVA über die Vorauszahlungen bis zu den Jahreserklärungen und den Folgen einer verspäteten Abgabe.

Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)

Die UStVA gehört zu den häufigsten Pflichten. Je nach Vorjahres-Umsatzsteuerlast wird monatlich oder vierteljährlich gemeldet.

Monatliche Abgabe (Vorjahres-USt > 7.500 €)

ZeitraumAbgabefristMit Dauerfristverlängerung
Januar10. Februar10. März
Februar10. März10. April
März10. April12. Mai
April11. Mai10. Juni
Mai10. Juni10. Juli
Juni10. Juli10. August
Juli10. August10. September
August10. September12. Oktober
September12. Oktober10. November
Oktober10. November10. Dezember
November10. Dezember11. Januar 2027
Dezember11. Januar 202710. Februar 2027

Vierteljährliche Abgabe (Vorjahres-USt 1.000 – 7.500 €)

QuartalAbgabefristMit Dauerfristverlängerung
Q1 (Jan–Mär)10. April12. Mai
Q2 (Apr–Jun)10. Juli10. August
Q3 (Jul–Sep)12. Oktober10. November
Q4 (Okt–Dez)11. Januar 202710. Februar 2027

Details zu Berechnung und Abgabe finden sich im Guide zur Umsatzsteuervoranmeldung.

Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer werden vierteljährlich fällig. Die Höhe setzt das Finanzamt auf Basis des letzten Steuerbescheids fest; bei stark schwankenden Einkünften lässt sich eine Anpassung beantragen.

TerminFälligkeitsdatum 2026
1. Quartal10. März 2026
2. Quartal10. Juni 2026
3. Quartal10. September 2026
4. Quartal10. Dezember 2026

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Gewerbetreibende zahlen vierteljährlich Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Freiberufler sind davon befreit; der Freibetrag liegt bei 24.500 €.

  • 15. Februar 2026
  • 15. Mai 2026
  • 15. August 2026
  • 15. November 2026

Lohnsteuer-Anmeldung

Beschäftigt ein Mandant Mitarbeiter, ist die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. des Folgemonats anzumelden und abzuführen. Bei geringer Lohnsteuersumme (unter 5.000 € pro Jahr) genügt eine quartalsweise Anmeldung.

Jahresabgabefristen

ErklärungOhne SteuerberaterMit Steuerberater
Einkommensteuererklärung 202531. Juli 202628. Februar 2027
Umsatzsteuererklärung 202531. Juli 202628. Februar 2027
Gewerbesteuererklärung 202531. Juli 202628. Februar 2027
EÜR 202531. Juli 202628. Februar 2027

Der verlängerte Termin bis Ende Februar 2027 ist einer der handfesten Vorteile, den die Kanzlei ihren Mandanten bietet.

Schonfrist und Wochenende: Wichtige Ausnahmen

Fällt ein Steuertermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Zusätzlich gibt es eine 3-tägige Schonfrist für Zahlungen — nicht aber für die Abgabe von Erklärungen.

Beispiel: UStVA-Frist 10. Juli fällt auf einen Samstag → Abgabe bis Montag, 12. Juli. Zahlung: bis Mittwoch, 13. Juli (Schonfrist).

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Verspätete Erklärungen und Meldungen werden teuer:

KonsequenzHöheAb wann
Verspätungszuschlag0,25 % der festgesetzten Steuer/Monat (mind. 25 €/Monat)Nach 14 Monaten automatisch
Säumniszuschlag1 % der Steuer pro angefangenem MonatAb dem 4. Tag nach Fälligkeit
ZwangsgeldBis zu 25.000 €Nach Androhung
SchätzungMeist zu Ungunsten des MandantenBei dauerhafter Nichtabgabe

Bei einer Steuerschuld von 5.000 € kostet allein der Säumniszuschlag 50 €/Monat — vermeidbar durch rechtzeitige Zahlung oder Fristverlängerung.

Dauerfristverlängerung: einen Monat mehr Zeit

Für die UStVA lässt sich eine Dauerfristverlängerung um einen Monat beantragen. Der Antrag wird einmalig über ELSTER gestellt und gilt dauerhaft. Bei monatlicher Abgabe ist eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Zahllast zu leisten; bei quartalsweiser Abgabe entfällt sie.

Elektronische Übermittlung: ELSTER ist Pflicht

Alle Steuererklärungen, UStVAs und Lohnsteuer-Anmeldungen müssen seit Jahren elektronisch über ELSTER eingereicht werden. Papierformulare werden nicht mehr akzeptiert.

Besonderheiten für Existenzgründer

Im Gründungsjahr gelten Sonderregeln, auf die die Kanzlei neue Mandate früh hinweisen sollte:

  • UStVA monatlich Pflicht: In den ersten zwei Kalenderjahren ist die UStVA monatlich einzureichen — unabhängig von der Zahllast
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: innerhalb eines Monats nach Gründung ans Finanzamt
  • Gewerbeanmeldung: für Gewerbetreibende sofort bei Gründung erforderlich
  • Vorauszahlungen: das Finanzamt setzt oft verzögert Vorauszahlungen fest — meist kommt nach 12–18 Monaten die erste Nachzahlung

Fazit: Fristen im Griff behalten

Die wichtigste Regel für die Betreuung: den Mandanten nie vom Finanzamt überraschen lassen. Ein zentraler Fristenkalender, Erinnerungen einige Tage vor jeder Frist und eine strukturierte Quartalsplanung machen die Steuerverwaltung über den gesamten Mandantenstamm zum Routinevorgang.

Wer die vorbereitende Buchhaltung rechtzeitig fertig hat und die Meldungen ein paar Tage vor der Frist absetzt, vermeidet Verspätungs- und Säumniszuschläge — und damit die unangenehmsten Gespräche im Mandat.

Häufige Fragen

Wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?

Die UStVA ist bis zum 10. des Folgemonats fällig (monatlich oder quartalsweise). Mit Dauerfristverlängerung verlängert sich die Frist auf den 10. des übernächsten Monats.

Wann ist die Einkommensteuererklärung fällig?

Ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater: Ende Februar des übernächsten Jahres. Für 2025 also 31.07.2026 (ohne StB) bzw. 28.02.2027 (mit StB).

Was ist eine Dauerfristverlängerung?

Sie gewährt einen Monat mehr Zeit für die UStVA und wird einmalig über ELSTER beim Finanzamt beantragt. Bei monatlicher Abgabe ist eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Umsatzsteuer zu leisten.

Welche Steuertermine gibt es quartalsweise?

Quartalsweise fallen an: UStVA (bei quartalsweiser Abgabe), Einkommensteuer-Vorauszahlung (10. März, Juni, September, Dezember) und ggf. Gewerbesteuer-Vorauszahlung (15. Februar, Mai, August, November).

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