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Steuererklärung15. Februar 202612 Min. Lesezeit

EÜR erstellen – Einnahmen-Überschuss-Rechnung einfach erklärt

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung in Deutschland – und für einen großen Teil der Mandanten einer Kanzlei die Standardmethode. Für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende ist sie die Grundlage jeder Einkommensteuererklärung. Dieser Guide fasst zusammen, was dabei zählt, damit die EÜR sauber und fristgerecht beim Finanzamt landet.

Was ist die EÜR?

Die EÜR ist eine Gewinnermittlungsart, bei der nur eine einfache Buchhaltung gefordert ist. Die Formel ist denkbar simpel:

Gewinn = Einnahmen − Ausgaben

Im Gegensatz zur doppelten Buchführung (Bilanzierung) muss jeder Geschäftsvorfall nur auf einem Konto erfasst werden – entweder als Einnahme oder als Ausgabe.

Wer darf die EÜR nutzen?

RechtsformEÜR erlaubt?
Freiberufler (immer)✅ Ja
Einzelunternehmer ≤ 800.000 € Umsatz UND ≤ 80.000 € Gewinn✅ Ja
Einzelunternehmer > 800.000 € Umsatz ODER > 80.000 € Gewinn❌ Bilanzpflicht
GmbH, UG, AG❌ Immer Bilanzpflicht
GbR, OHG, KG❌ Bilanzpflicht (als Kaufleute)

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip

Der wichtigste Unterschied zur Bilanzierung: Bei der EÜR zählt der Zeitpunkt des Geldflusses, nicht der Zeitpunkt der Leistung.

  • Einnahme: wenn das Geld auf dem Konto eingeht
  • Ausgabe: wenn das Geld das Konto verlässt

Anlage EÜR: So ist sie aufgebaut

Die EÜR wird über die Anlage EÜR elektronisch per ELSTER an das Finanzamt übermittelt. Sie gliedert sich in:

  1. Seite 1: Allgemeine Angaben (Name, Steuernummer, Rechtsform)
  2. Zeilen 12-23: Betriebseinnahmen (Umsatzerlöse, sonstige Einnahmen)
  3. Zeilen 24-61: Betriebsausgaben (Wareneinkauf, Personal, Miete, etc.)
  4. Zeilen 62-67: Kfz-Kosten und Fahrtkosten
  5. Zeilen 68-73: Raumkosten und häusliches Arbeitszimmer
  6. Zeile 97: Gewinn/Verlust aus der Berechnung

Fristen für die Abgabe

  • Ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres
  • Mit Steuerberater: Ende Februar des übernächsten Jahres

Mehr zu den genauen Terminen im Steuertermine-Überblick.

EÜR vs. Bilanz – Die Unterschiede

KriteriumEÜRBilanz
BuchführungEinfachDoppelt
PrinzipZufluss/AbflussPeriodenabgrenzung
RückstellungenNicht erlaubtPflicht
AufwandGeringHoch
InventurNicht nötigPflicht

Wer erstellt die EÜR – und wer muss bilanzieren?

Nicht jedes Unternehmen darf die einfache EÜR nutzen. Die Grenzen sind klar definiert:

  • EÜR erlaubt: Freiberufler (immer, ohne Umsatzgrenze), Gewerbetreibende mit unter 800.000 € Umsatz und unter 80.000 € Gewinn pro Jahr
  • Bilanzierung Pflicht: Gewerbetreibende oberhalb der Grenzen sowie alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

Das Zufluss-/Abflussprinzip verstehen

Das Herzstück der EÜR: Im Gegensatz zur Bilanzierung zählt nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstellung, sondern der tatsächliche Zahlungsfluss:

  • Einnahme: zählt erst, wenn das Geld auf dem Konto eingeht
  • Ausgabe: zählt erst, wenn tatsächlich bezahlt wird

Beispiel: Ein Mandant stellt im Dezember 2026 eine Rechnung über 5.000 €. Der Kunde zahlt erst im Januar 2027. In der EÜR 2026 taucht diese Einnahme nicht auf – sie gehört ins Jahr 2027.

Die wichtigsten Betriebsausgaben für die EÜR

KategorieBeispieleAnlage EÜR
RaumkostenMiete, Strom, Heizung, HomeofficeZeile 46
FahrzeugkostenBenzin, Versicherung, AfA, LeasingZeile 56
WerbekostenWebsite, Anzeigen, Flyer, SEOZeile 52
TelekommunikationHandy, Internet, FestnetzZeile 49
AbschreibungenComputer, Möbel, MaschinenZeile 30–35

Häufige EÜR-Fehler vermeiden

  • Private Ausgaben als Betriebsausgaben: Das Finanzamt prüft besonders Bewirtungen, Reisekosten und gemischt genutzte Gegenstände
  • Belege nicht aufbewahren: ohne Beleg keine Betriebsausgabe – 10 Jahre Aufbewahrungspflicht beachten!
  • Umsatzsteuer falsch behandeln: bei EÜR mit USt sind Nettowerte die Einnahmen/Ausgaben, die USt wird separat erfasst
  • Abschreibungen vergessen: Wirtschaftsgüter über 800 € müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden

EÜR und Steuererklärung: der Zusammenhang

Die EÜR ist Teil der Einkommensteuererklärung. Der ermittelte Gewinn fließt in die Anlage S (Freiberufler) oder Anlage G (Gewerbetreibende) und wird dort mit anderen Einkünften zusammengerechnet. Auf den Gesamtbetrag fällt Einkommensteuer an.

Zusätzlich muss ein Gewerbetreibender möglicherweise Gewerbesteuer zahlen – der Freibetrag liegt bei 24.500 €. Freiberufler sind davon komplett befreit.

Jahresende-Optimierung: EÜR gezielt steuern

Durch das Zufluss-/Abflussprinzip haben Mandanten am Jahresende erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Ausgaben vorziehen: anstehende Rechnungen noch im Dezember bezahlen, um den Gewinn des laufenden Jahres zu senken
  • Einnahmen verschieben: Rechnungen so spät stellen, dass die Zahlung erst im neuen Jahr eingeht
  • Investitionen timen: geplante Anlagegüter noch im Dezember kaufen für die volle Jahres-AfA
  • Vorauszahlungen leisten: Versicherungsbeiträge oder Mitgliedschaften für das Folgejahr bereits im Dezember bezahlen

EÜR-Sonderfälle für Existenzgründer

Im Gründungsjahr gelten besondere Regelungen:

  • Gründungskosten vor Betriebsbeginn: Ausgaben, die vor offizieller Gründung anfallen (Notar, Beratung, Ausstattung), sind trotzdem als vorweggenommene Betriebsausgaben absetzbar
  • Anlaufverluste: in den ersten Jahren sind Verluste normal und werden mit anderen Einkünften verrechnet (Verlustvortrag)
  • Sonderabschreibung: Existenzgründer können die Sonderabschreibung nach § 7g nutzen – 40 % im ersten Jahr zusätzlich zur normalen AfA

Die häufigsten Fehler bei der EÜR

  1. Zufluss-/Abflussprinzip missverstanden: Es zählt der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Rechnungsstellung. Eine Rechnung vom 15.12., die am 03.01. bezahlt wird, gehört ins neue Jahr
  2. Umsatzsteuer falsch behandelt: Die vereinnahmte USt ist eine Einnahme, die gezahlte Vorsteuer eine Ausgabe. UStVA-Zahlungen ans Finanzamt sind ebenfalls Betriebsausgaben
  3. Abschreibungen vergessen: Anlagegüter über 1.000 € netto müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden – sie zählen nicht im Kaufjahr komplett als Ausgabe
  4. Private Anteile nicht berücksichtigt: bei gemischter Nutzung (Handy, Auto, Büro) nur den betrieblichen Anteil ansetzen
  5. Kleinbetragsrechnungen ohne Beleg: jede Betriebsausgabe braucht einen Beleg – auch der Parkschein für 2,50 €

Fazit: EÜR ist einfacher als gedacht

Die Einnahmenüberschussrechnung ist die einfachste Methode der Gewinnermittlung – und für die meisten Mandanten einer Kanzlei die richtige. Wenn die laufende Buchhaltung sauber geführt ist, fließen alle Buchungen in die richtigen Kategorien und die EÜR entsteht am Jahresende praktisch auf Knopfdruck.

Entscheidend ist die Sorgfalt im Detail: das Zufluss-/Abflussprinzip korrekt anwenden, Abschreibungen nicht vergessen, private Anteile herausrechnen und für jede Ausgabe einen Beleg vorhalten. Eine vierteljährliche Kontrolle hilft, Fehler früh zu erkennen und die Jahresabgabe stressfrei zu halten.

Häufige Fragen

Was ist eine EÜR?

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung. Die Betriebseinnahmen werden den Betriebsausgaben gegenübergestellt – die Differenz ist der Gewinn. Die EÜR ist für Freiberufler und Kleingewerbetreibende mit unter 800.000 € Umsatz möglich.

Wer muss eine EÜR beim Finanzamt einreichen?

Alle Selbstständigen und Freiberufler, die ihren Gewinn per EÜR ermitteln, müssen die Anlage EÜR mit der Steuererklärung elektronisch über ELSTER einreichen. Ausnahme: nebenberuflich Selbstständige mit unter 22.000 € Einnahmen können eine vereinfachte Form nutzen.

Kann die EÜR automatisch erstellt werden?

Ja. Aus einer sauber geführten Buchhaltung – etwa in Lexware Office oder DATEV – lässt sich die EÜR automatisch generieren und als PDF exportieren oder direkt an ELSTER übermitteln. Kategorien und Steuerschlüssel werden dabei automatisch zugeordnet. TAXORA bereitet die Anlage EÜR vor und legt sie zur Freigabe vor.

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