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Buchhaltung15. Februar 202610 Min. Lesezeit

Bewirtungskosten absetzen – 10 Steuertipps für Geschäftsessen

Geschäftsessen sind ein fester Teil des Geschäftslebens vieler Mandanten — und steuerlich absetzbar. Doch die Regeln sind komplex: 70 % hier, 100 % dort, TSE-Pflicht und strenge Belegpflicht. Genau hier scheitern in der Praxis viele Belege, die auf dem Tisch der Kanzlei landen.

Dieser Guide fasst 10 Praxis-Tipps zusammen, damit die Bewirtungsbelege Ihrer Mandanten beim Finanzamt glattlaufen — von der richtigen Aufteilung über den vollen Vorsteuerabzug bis zur konkreten Anlassformulierung.

Grundregel: Geschäftlich vs. betrieblich

ArtAbzugsfähigBeispiel
Geschäftlich70 %Essen mit Kunden, Partnern, Interessenten
Betrieblich100 %Mitarbeiter-Bewirtung, Betriebsfeier
Privat0 %Geburtstag, private Feier

10 Steuertipps für Bewirtungskosten

1. Geschäftlicher Anlass ist weit gefasst

Fast jede Besprechung mit Geschäftskontakten zählt als „geschäftlicher Anlass":

  • Vertragsverhandlungen
  • Pflege bestehender Geschäftsbeziehungen
  • Projektbesprechungen
  • Akquisegespräche

2. Begleiter zählen als Geschäftspartner

Nicht nur der Ansprechpartner, auch dessen Ehepartner, Assistenz oder Berater gelten als Geschäftspartner. Die 70-%-Regelung gilt für alle Teilnehmer.

3. Betriebsfeiern sind zu 100 % absetzbar

Weihnachtsfeiern, Sommerfeste und Jubiläumsfeiern sind betrieblich veranlasst und damit zu 100 % Betriebsausgaben — inklusive Kosten für Partner und Kinder der Mitarbeiter.

4. 110-Euro-Freibetrag beachten

Pro Mitarbeiter und Veranstaltung gilt ein Freibetrag von 110 € (brutto). Pro Jahr können maximal zwei Betriebsveranstaltungen steuerfrei bleiben. Darüber hinaus wird die Differenz als geldwerter Vorteil versteuert.

5. Bewirtungsbeleg korrekt ausfüllen

Auf dem Bewirtungsbeleg müssen stehen:

  • Ort und Datum der Bewirtung
  • Teilnehmer (volle Namen)
  • Geschäftlicher Anlass (konkret, nicht „Geschäftsessen")
  • Höhe der Aufwendungen

6. TSE-Pflicht seit 2023

Seit dem 01.01.2023 muss auf der Restaurantrechnung die TSE-Seriennummer (Technische Sicherheitseinrichtung) angegeben sein. Ohne TSE-Hinweis erkennt das Finanzamt den Beleg möglicherweise nicht an.

7. Vorsteuer voll abziehen

Obwohl nur 70 % der Bewirtungskosten als Betriebsausgabe abziehbar sind, ist die Vorsteuer zu 100 % abzugsfähig — vorausgesetzt, es liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor.

8. Trinkgeld korrekt dokumentieren

Trinkgeld ist ebenfalls zu 70 % absetzbar, muss aber separat auf dem Beleg notiert und vom Empfänger bestätigt werden (z. B. durch Unterschrift des Kellners).

9. Sicherheitskopien erstellen

Thermopapier-Belege verblassen schnell. Der Mandant sollte sofort ein Foto oder einen Scan machen und den Beleg digital erfassen.

10. Angemessenheit prüfen

Es gibt keine festen Grenzen, aber das Finanzamt prüft die Angemessenheit. Orientierung bieten:

  • die Unternehmensgröße
  • Umsatz und Gewinn
  • branchenübliche Verhältnisse

Der perfekte Bewirtungsbeleg: Schritt für Schritt

Ein Bewirtungsbeleg muss bestimmte Angaben enthalten, damit das Finanzamt ihn akzeptiert. Er sollte direkt nach dem Essen ausgefüllt werden — nicht erst Wochen später:

  1. Maschineller Kassenbon: vom Restaurant ausgestellt, mit Name/Anschrift des Restaurants, Datum, Rechnungsbetrag mit Steuersatz, Trinkgeld
  2. Zusätzliche Angaben (handschriftlich oder per Formular):
    • Namen aller bewirteten Personen (inkl. Gastgeber)
    • konkreter geschäftlicher Anlass (z. B. „Projektbesprechung Website-Relaunch")
    • Ort der Bewirtung (wenn nicht auf dem Bon)
    • Unterschrift

Geschäftlicher Anlass: Was akzeptiert das Finanzamt?

Der häufigste Fehler ist ein zu vager Anlass. Das Finanzamt erwartet einen konkreten geschäftlichen Bezug:

✅ Akzeptiert❌ Nicht akzeptiert
Projektbesprechung Website-RelaunchGeschäftsessen
Vertragsverhandlung Kooperation mit Firma XEssen mit Geschäftspartner
Akquisegespräch NeukundengewinnungNetworking
Kickoff-Meeting Projekt Q3Geschäftliches

Trinkgeld bei Bewirtungskosten

Trinkgeld ist absetzbar, wenn es angemessen ist (maximal 10–15 % des Rechnungsbetrags). Wichtig:

  • Trinkgeld auf dem Kassenbon vermerken (oder separat auf dem Bewirtungsbeleg)
  • bei Kartenzahlung: der Aufschlag erscheint automatisch auf dem Beleg
  • bei Barzahlung: Trinkgeldbetrag handschriftlich notieren

Sonderfälle: Bewirtung zu Hause und im Team

Bewirtung von Geschäftspartnern zu Hause

Auch Bewirtungen in den eigenen Räumen sind absetzbar — allerdings nur zu 70 %. Es gelten die gleichen Dokumentationspflichten: Teilnehmer, Anlass, Belege.

Teamessen mit Mitarbeitern

Bewirtungen, an denen nur eigene Mitarbeiter teilnehmen (ohne externe Gäste), sind zu 100 % als Betriebsausgabe absetzbar — z. B. Weihnachtsessen, Teambuilding. Bis 110 € pro Mitarbeiter und Veranstaltung sind auch lohnsteuerfrei.

Abgrenzung: Bewirtung vs. Aufmerksamkeit

Nicht jede geschäftliche Verpflegung ist eine „Bewirtung" im steuerlichen Sinne. Die Unterscheidung ist wichtig:

ArtBeispielAbsetzbar
AufmerksamkeitKaffee und Kekse im Meeting100 % (bis ~60 €)
Geschäftliche BewirtungRestaurantessen mit Kunde70 %
BetriebsveranstaltungTeamessen (nur Mitarbeiter)100 % (bis 110 €/Person/Jahr)
GeschenkeFlasche Wein für Kunden100 % (bis 50 €/Person/Jahr)

Kaffee und Snacks, die im Büro für Kundenbesuche bereitgehalten werden, gelten als Aufmerksamkeit und sind zu 100 % absetzbar — kein Bewirtungsbeleg erforderlich.

Bewirtungskosten korrekt buchen

In der Buchhaltung werden Bewirtungskosten korrekt aufgeteilt:

  1. Beleg hochladen: Kassenbon fotografieren und importieren
  2. Kategorie wählen: „Bewirtungskosten" — das System splittet 70 % absetzbar / 30 % nicht absetzbar
  3. Vorsteuer: wird zu 100 % angerechnet (auch auf den nicht absetzbaren 30-%-Anteil)
  4. EÜR-Zuordnung: der Betrag wird korrekt der EÜR zugeordnet

Bewirtungskosten und Kleinunternehmer

Auch Kleinunternehmer können Bewirtungskosten zu 70 % absetzen wie regelbesteuerte Unternehmer. Der einzige Unterschied: Die auf dem Beleg ausgewiesene Vorsteuer ist nicht abziehbar. Der volle Bruttobetrag ist die Betriebsausgabe — davon dann 70 %.

Jährliches Sparpotenzial berechnen

Viele Mandanten unterschätzen das Sparpotenzial von Bewirtungskosten:

  • 2 Geschäftsessen pro Monat à durchschnittlich 80 €
  • davon 70 % absetzbar: 56 € × 12 = 672 € jährliche Betriebsausgabe
  • bei 30 % persönlichem Steuersatz: ~200 € Steuerersparnis pro Jahr
  • plus volle Vorsteuer: weitere ~150 € Erstattung (bei Regelbesteuerung)

Weitere häufige Fragen

Sind Lieferdienste absetzbar?

Ja — wird z. B. für ein Kundenmeeting Essen bestellt, gelten die gleichen Regeln. Anlass und Teilnehmer auf der Lieferrechnung dokumentieren. Der 70-%-Anteil ist als Betriebsausgabe absetzbar.

Was gilt bei Bewirtung auf Geschäftsreisen?

Bei Geschäftsreisen kann zusätzlich die Verpflegungspauschale genutzt werden: 14 € bei Abwesenheit von 8–24 Stunden, 28 € bei mehr als 24 Stunden. Diese Pauschale ist unabhängig von tatsächlichen Bewirtungskosten und wird separat geltend gemacht.

Muss der Beleg vom Restaurant ausgestellt sein?

Ja. Bis zu einem Rechnungsbetrag von 250 € genügt eine vereinfachte Rechnung (Kleinbetragsrechnung). Darüber muss eine vollständige Rechnung mit Name des Restaurants, Steuernummer und aufgeschlüsselten Positionen vorliegen.

Fazit: Bewirtungskosten konsequent nutzen

Geschäftsessen sind ein legitimes Steuer-Sparwerkzeug — die Kanzlei sollte Mandanten aktiv dazu anhalten, es zu nutzen. Der Schlüssel liegt in der korrekten Dokumentation: Beleg sofort ausfüllen, konkreten Anlass notieren, alle Teilnehmer benennen. Wer diesen Standard bei jedem Mandanten etabliert, holt das Sparpotenzial heraus und hält jeden Beleg prüfungssicher.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent der Bewirtungskosten sind absetzbar?

70 % der angemessenen Bewirtungskosten sind als Betriebsausgabe absetzbar. Die restlichen 30 % sind nicht abzugsfähig. Die Vorsteuer kann jedoch zu 100 % geltend gemacht werden.

Was muss auf einem Bewirtungsbeleg stehen?

Ein Bewirtungsbeleg muss enthalten: Name und Anschrift des Restaurants, Datum, Rechnungsbetrag mit Steuersatz, die bewirteten Personen, den geschäftlichen Anlass und die Unterschrift des Gastgebers. Seit 2023 ist zusätzlich die TSE-Seriennummer erforderlich.

Ist ein Geschäftsessen mit nur einer Person absetzbar?

Ja, auch ein Geschäftsessen zu zweit ist absetzbar – sofern ein konkreter geschäftlicher Anlass vorliegt (z. B. Projektbesprechung, Vertragsverhandlung). Rein private Essen sind nicht absetzbar.

Sind Trinkgelder bei Bewirtungskosten absetzbar?

Trinkgelder sind grundsätzlich absetzbar, wenn sie auf dem Beleg vermerkt und angemessen sind (maximal 10–15 % des Rechnungsbetrags). Der Trinkgeldbetrag sollte handschriftlich auf dem Beleg notiert werden.

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