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E-Rechnung15. Februar 202614 Min. Lesezeit

E-Rechnung in Lexware Office – Die Pflicht ab 2025 richtig umsetzen

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht für elektronische Rechnungen im B2B-Bereich. Ab 2027 wird auch die Versandpflicht schrittweise eingeführt. Für Kanzleien heißt das: Jeder Mandant muss E-Rechnungen empfangen und revisionssicher archivieren können – und viele fragen jetzt, wie das in ihrer Software funktioniert.

Die gute Nachricht: Lexware Office unterstützt E-Rechnungen nativ – sowohl ZUGFeRD als auch XRechnung. Dieser Guide fasst zusammen, was Mandanten mit Lexware Office wissen müssen und wie sich die Funktion in wenigen Minuten korrekt einrichten lässt.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist keine PDF per E-Mail. Es handelt sich um eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format – typischerweise XML-basiert. Zwei Formate sind in Deutschland etabliert:

FormatBeschreibungIn Lexware Office
ZUGFeRD 2.0Hybridformat: PDF + eingebettete XML-Daten✅ Standard-Format
XRechnungReines XML-Format (kein PDF)✅ Unterstützt

Mehr zu den Unterschieden im Artikel ZUGFeRD vs. XRechnung.

Zeitplan der E-Rechnungspflicht

Ab wannWas giltFür wen
01.01.2025Empfangspflicht – E-Rechnungen müssen empfangen und verarbeitet werden könnenAlle Unternehmen (B2B)
01.01.2027Versandpflicht für Unternehmen > 800.000 € UmsatzGrößere Unternehmen
01.01.2028Versandpflicht für alle – auch KleinunternehmerAlle Unternehmen (B2B)

E-Rechnung in Lexware Office einrichten – 4 Schritte

Schritt 1: E-Rechnung aktivieren

  1. Das Lexware Office Dashboard öffnen
  2. Zu Einstellungen gehen
  3. E-Rechnung wählen
  4. Die Funktion aktivieren

Ab jetzt lassen sich gesetzeskonforme E-Rechnungen erstellen, versenden und empfangen.

Schritt 2: Stammdaten prüfen

Sicherstellen, dass die Unternehmensdaten vollständig sind:

  • Firmenname und Rechtsform
  • Vollständige Anschrift
  • Steuernummer oder USt-ID (zwingend für E-Rechnungen)
  • Bankverbindung

Schritt 3: Kundendaten aktualisieren

Für B2B-E-Rechnungen benötigt der Empfänger ebenfalls:

  • Korrekte Firmenbezeichnung
  • USt-ID oder Steuernummer
  • Leitweg-ID (bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber)

Schritt 4: Test-E-Rechnung erstellen

Eine Test-Rechnung erstellen und prüfen:

  • Wird die Rechnung als ZUGFeRD-konform gekennzeichnet?
  • Sind alle Pflichtfelder befüllt?
  • Kann der Empfänger die XML-Daten auslesen?

E-Rechnungen empfangen und verarbeiten

Beim Empfang ändert sich kaum etwas am gewohnten Workflow. Belege werden wie üblich in Lexware Office hochgeladen. Auf diese Details ist zu achten:

  • E-Rechnungskennzeichnung prüfen in den Belegdetails
  • Lexware Office validiert automatisch, ob das Format korrekt ist
  • Fehlerhafte oder veraltete Dateien werden als „sonstige Rechnungen" markiert – das ist keine gültige E-Rechnung

Typische Fehler bei der E-Rechnung

Fehler 1: PDF per E-Mail = E-Rechnung

Ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung. Eine E-Rechnung muss maschinenlesbare XML-Daten enthalten – entweder als ZUGFeRD (PDF + XML) oder als reine XRechnung (nur XML).

Fehler 2: Fehlende Validierung

E-Rechnungen müssen technisch valide sein. Das bedeutet:

  • Format und Struktur müssen dem XML-Schema entsprechen
  • Die Inhalte müssen technisch auslesbar und interpretierbar sein
  • Nur ab ZUGFeRD 2.0 bzw. XRechnung 3.0.1 ist eine vollständige Prüfung möglich

Fehler 3: Unvollständige Stammdaten

Fehlt die Steuernummer oder USt-ID, sind die E-Rechnungen nicht gesetzeskonform – und der Empfänger kann möglicherweise keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Vorteile der E-Rechnung in Lexware Office

  • Automatische Validierung – Lexware Office prüft Format und Inhalt
  • Gesetzeskonforme Formate – ZUGFeRD 2.0 und XRechnung nativ
  • Plausibilitätsprüfungen – die Steuerberechnung wird automatisch geprüft
  • Integrierte Archivierung – revisionssichere, GoBD-konforme Ablage
  • Regelmäßige Updates – Format-Standards werden automatisch aktualisiert
  • Automatisierte Prozesse – von der Belegdigitalisierung bis zur Buchung

E-Rechnungen empfangen: Das ist jetzt zu tun

Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer) E-Rechnungen empfangen können. In Lexware Office ist das bereits integriert:

  1. E-Mail-Postfach einrichten: Lexware Office bietet ein eigenes Beleg-Postfach, an das Lieferanten E-Rechnungen direkt senden können
  2. Automatische Erkennung: ZUGFeRD- und XRechnung-Formate werden automatisch erkannt und die strukturierten Daten ausgelesen
  3. Buchungsvorschlag: Die Software erstellt aus den E-Rechnungsdaten automatisch einen Buchungsvorschlag mit Betrag, Steuersatz und Kategorie
  4. Prüfung und Freigabe: Der Vorschlag wird geprüft und die Buchung mit einem Klick freigegeben

E-Rechnungen versenden: Schritt für Schritt

So erstellt ein Mandant E-Rechnungen in Lexware Office:

  1. Rechnung erstellen: Positionen, Kunde und Beträge wie gewohnt eingeben
  2. Format wählen: beim Export zwischen ZUGFeRD (PDF+XML) oder XRechnung (reines XML) wählen
  3. Leitweg-ID eingeben: bei XRechnungen an öffentliche Auftraggeber die Leitweg-ID des Empfängers eintragen
  4. Versand: direkt per E-Mail aus Lexware Office oder als Download zur Übermittlung über Portale (z. B. ZRE des Bundes)

Häufige Fragen zur E-Rechnung in Lexware Office

Braucht der Mandant ein bestimmtes Tarif-Paket?

E-Rechnungsfunktionen sind in allen Lexware Office Tarifen enthalten – sowohl Empfang als auch Versand. Kein Upgrade erforderlich.

Was ist mit Reverse-Charge-Rechnungen?

Auch Reverse-Charge-Rechnungen können als E-Rechnung erstellt werden. Lexware Office setzt die entsprechenden Kennzeichen im XML automatisch.

E-Rechnung und GoBD-konforme Archivierung

Ein oft übersehener Vorteil: E-Rechnungen sind automatisch GoBD-konform archiviert, wenn sie in Lexware Office erstellt oder empfangen werden. Die Software stellt sicher, dass:

  • alle Belege unveränderbar gespeichert werden
  • die Verfahrensdokumentation automatisch geführt wird
  • jeder Vorgang lückenlos nachvollziehbar ist
  • alle E-Rechnungen 10 Jahre lang im Original aufbewahrt werden

Fazit: Jetzt auf E-Rechnung umstellen

Die E-Rechnungspflicht ist keine Zukunftsmusik – sie gilt jetzt. Für Mandanten mit Lexware Office ist die Umstellung in wenigen Minuten erledigt:

  • ✅ E-Rechnung in den Einstellungen aktivieren
  • ✅ Stammdaten (eigene + Kunden) prüfen
  • ✅ Test-Rechnung erstellen und validieren
  • ✅ Belege beim Upload auf E-Rechnungskennzeichnung prüfen

Wer jetzt umstellt, ist auf die Versandpflicht ab 2027/2028 vorbereitet – und profitiert sofort von weniger manuellem Aufwand bei der Belegerfassung. Für die Kanzlei bedeutet das: sauberere Eingangsdaten und weniger Rückfragen.

Häufige Fragen

Kann Lexware Office E-Rechnungen erstellen?

Ja. Lexware Office unterstützt die Erstellung von E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format und als XRechnung. Im Rechnungsdialog wird einfach das gewünschte Format gewählt – die Software erstellt dann eine konforme E-Rechnung.

Wie empfängt man E-Rechnungen in Lexware Office?

Eingehende E-Rechnungen (ZUGFeRD oder XRechnung) lassen sich per Drag & Drop hochladen oder über das Beleg-Postfach automatisch importieren. Lexware Office liest die strukturierten Daten automatisch aus.

Ist die E-Rechnung ab 2025 Pflicht?

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Versand wird stufenweise eingeführt: ab 2027 für Unternehmen mit über 800.000 € Umsatz, ab 2028 für alle.

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