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E-Rechnung15. Februar 202610 Min. Lesezeit

E-Rechnung Pflicht für Kleinunternehmer – Was ab 2025 gilt

Die E-Rechnung betrifft auch Kleinunternehmer – und viele Mandanten mit § 19-Status sind sich dessen nicht bewusst. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen, aber wer sich jetzt nicht vorbereitet, hat bald ein Problem.

Dieser Ratgeber erklärt, was die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer-Mandanten konkret bedeutet, welche Formate gelten, welche Fristen laufen und wie sich alles in Lexware Office einrichten lässt – als Grundlage für das Beratungsgespräch in der Kanzlei.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist keine PDF-Rechnung per E-Mail. Eine echte E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz im XML-Format, der von Buchhaltungssoftware automatisch ausgelesen und verarbeitet werden kann.

Der Unterschied:

  • PDF per E-Mail = keine E-Rechnung (Bilddatei, nicht maschinenlesbar)
  • XRechnung = reines XML, maschinenlesbar ✅
  • ZUGFeRD = PDF + eingebettetes XML (sowohl menschenlesbar als auch maschinenlesbar) ✅

Beide Formate entsprechen der EU-Norm EN 16931. Ausführliche Details zum Formatvergleich im Artikel ZUGFeRD vs. XRechnung.

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Die Einführung der E-Rechnungspflicht erfolgt stufenweise gemäß dem Wachstumschancengesetz:

Ab 1. Januar 2025: Empfangspflicht

  • Alle Unternehmer (auch Kleinunternehmer) müssen E-Rechnungen empfangen können
  • Kein Widerspruchsrecht mehr – der Empfänger kann eine E-Rechnung nicht ablehnen
  • Nötig sind mindestens ein E-Mail-Postfach und eine Software, die XML-Daten lesen kann

Übergangsfristen für das Ausstellen

  • 2025–2026: Papier und PDF bleiben für das Ausstellen erlaubt
  • 2027: Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen
  • Ab 2028: alle Unternehmer müssen E-Rechnungen ausstellen – auch Kleinunternehmer

Betrifft die E-Rechnungspflicht wirklich Kleinunternehmer?

Ja. Auch wenn ein Mandant als Kleinunternehmer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist, gilt:

  • Empfangspflicht ab 2025: E-Rechnungen müssen empfangen und archiviert werden können
  • Ausstellungspflicht ab 2028: auch Kleinunternehmer müssen dann E-Rechnungen ausstellen – allerdings ohne USt-Ausweis

Die Rechnungspflichtangaben ändern sich nicht: Auf der Rechnung steht weiterhin „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" – aber eben im E-Rechnungsformat.

Welche Formate sind erlaubt?

XRechnung

  • Reines XML-Format
  • Standard für B2G (Rechnungen an Behörden)
  • Nicht menschenlesbar ohne spezielle Software
  • Validierung gegen EN 16931

ZUGFeRD (ab Version 2.0.1)

  • PDF/A-3 mit eingebettetem XML
  • Ideal für B2B – der Kunde sieht ein normales PDF, die Software liest die Daten automatisch
  • Von Lexware Office standardmäßig unterstützt
  • Empfohlen für Kleinunternehmer und KMU

E-Rechnung in Lexware Office einrichten

Lexware Office macht die Umstellung einfach:

  1. Empfangen: E-Rechnungen per E-Mail erhalten → in Lexware Office als Beleg hochladen → XML-Daten werden automatisch ausgelesen
  2. Ausstellen: Rechnungen in Lexware Office erstellen → werden automatisch als ZUGFeRD-PDF generiert
  3. Archivieren: Lexware Office speichert alle Belege GoBD-konform (10 Jahre Aufbewahrungspflicht)

Details zur E-Rechnung in Lexware Office im separaten Guide zur E-Rechnung.

Archivierungspflichten für E-Rechnungen

E-Rechnungen unterliegen denselben Aufbewahrungsfristen wie Papierrechnungen:

  • 10 Jahre Aufbewahrungspflicht
  • Speicherung im Originalformat (XML muss erhalten bleiben)
  • GoBD-konforme Archivierung (unveränderbar, nachvollziehbar, zugänglich)
  • Ein ausgedrucktes PDF allein reicht nicht, wenn ein XML-Original existiert

5 häufige Fehler bei der E-Rechnung

  1. PDF = E-Rechnung denken – ein PDF ohne XML-Daten ist keine E-Rechnung
  2. E-Rechnungen ausdrucken & abheften – das Original muss digital archiviert werden
  3. Übergangsfristen ignorieren – die Empfangspflicht gilt bereits seit 2025
  4. Keine Software-Updates machen – nur aktuelle Versionen unterstützen ZUGFeRD 2.x
  5. Alte Rechnungsvorlagen weiterverwenden – Word/Excel-Rechnungen erfüllen die Pflicht nicht

Checkliste: E-Rechnung für Kleinunternehmer

  • E-Mail-Postfach vorhanden, das E-Rechnungen empfangen kann
  • Buchhaltungssoftware (z. B. Lexware Office), die ZUGFeRD/XRechnung lesen kann
  • GoBD-konforme Archivierung eingerichtet (digital, unveränderbar, 10 Jahre)
  • Rechnungsvorlage auf ZUGFeRD umgestellt
  • Lieferanten informiert, dass E-Rechnungen empfangen werden können
  • ✅ §-19-Hinweis in E-Rechnungen korrekt hinterlegt

Was Kleinunternehmer jetzt konkret tun müssen

Die E-Rechnungspflicht betrifft auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Der konkrete Fahrplan:

  1. Sofort: sicherstellen, dass E-Rechnungen empfangen werden können – ein normales E-Mail-Postfach genügt dafür
  2. Empfehlung: in Lexware Office das Beleg-Postfach einrichten, um E-Rechnungen automatisch zu verarbeiten
  3. Ab 2028: auf die Versandpflicht vorbereiten – dann müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen senden

Besonderheiten bei Kleinunternehmer-E-Rechnungen

Kleinunternehmer-Rechnungen haben auch im E-Rechnungsformat ihre Eigenheiten:

  • Keine Umsatzsteuer ausweisen: im XML wird der Steuersatz auf 0 % gesetzt
  • Hinweis § 19 UStG: muss auch in der E-Rechnung enthalten sein
  • Keine USt-IdNr. nötig: die Steuernummer genügt
  • Gleiche Pflichtangaben: alle anderen Rechnungspflichtangaben gelten auch für E-Rechnungen

Zeitplan für Kleinunternehmer im Detail

DatumWas giltTo-Do
Seit 01.01.2025Empfangspflicht für alleE-Mail-Postfach reicht, Lexware Office Beleg-Postfach optimal
Ab 01.01.2027Versandpflicht ab 800.000 € UmsatzBetrifft die meisten Kleinunternehmer nicht
Ab 01.01.2028Versandpflicht für alleZUGFeRD-Versand in Lexware Office aktivieren

Kosten der E-Rechnungsumstellung

Für Kleinunternehmer ist die Umstellung kostengünstig:

  • Lexware Office ab 7,90 €/Monat: E-Rechnungsfunktion in allen Tarifen enthalten
  • Keine zusätzliche Hardware nötig: alles läuft in der Cloud
  • Zeitaufwand Einrichtung: ca. 15 Minuten für die Ersteinrichtung
  • Laufender Mehraufwand: keiner – im Gegenteil: weniger Arbeit durch automatische Belegverarbeitung

Fazit: Jetzt vorbereiten, nicht 2028 hetzen

Die E-Rechnungspflicht ist keine ferne Zukunft – die Empfangspflicht gilt bereits. Und bis 2028 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen. Die wichtigsten Punkte:

  • Ab 2025: E-Rechnungen empfangen ist Pflicht
  • Ab 2028: E-Rechnungen ausstellen – für alle, auch Kleinunternehmer
  • ZUGFeRD ist das empfohlene Format für KMU und Selbstständige
  • Lexware Office unterstützt beides: Empfang und Erstellung
  • Archivierung muss digital und GoBD-konform erfolgen

Für die Kanzlei lohnt es sich, Kleinunternehmer-Mandanten proaktiv anzusprechen: Wer die Empfangspflicht heute sauber erfüllt, hat 2028 keinen Stress mit der Versandpflicht.

Häufige Fragen

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Nein, noch nicht sofort. Ab 2025 müssen alle Unternehmer (auch Kleinunternehmer) E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen greift für Kleinunternehmer erst ab 2028 (bei über 800.000 € Vorjahresumsatz) bzw. ab 2030 für alle.

Welches E-Rechnungsformat gilt in Deutschland?

In Deutschland sind zwei Formate zugelassen: XRechnung (reines XML-Format, vor allem für B2G) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (PDF mit eingebetteten XML-Daten, ideal für B2B). Beide entsprechen der EU-Norm EN 16931.

Was passiert, wenn ein Kleinunternehmer keine E-Rechnungen empfangen kann?

Ab 2025 sind Geschäftspartner berechtigt, E-Rechnungen zu senden. Wer diese nicht verarbeiten kann, dem können wichtige Rechnungen verloren gehen und der Überblick über die Ausgaben geht verloren.

Kann Lexware Office E-Rechnungen erstellen und empfangen?

Ja. Lexware Office unterstützt sowohl den Empfang als auch die Erstellung von E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format. Rechnungen werden automatisch als ZUGFeRD-konforme PDFs erstellt.

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