Ein Mandant hat ein Kleingewerbe angemeldet und steht vor seiner ersten Steuererklärung? Für die Kanzlei ist das Routine — vorausgesetzt, die Buchhaltung wurde das Jahr über sauber geführt. Dieser Ratgeber fasst zusammen, welche Formulare nötig sind, welche Fristen gelten und wo sich für Kleingewerbe-Mandanten Steuern sparen lassen.
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der nicht im Handelsregister eingetragen ist und nicht als Kaufmann im Sinne des HGB gilt. Typische Merkmale:
- keine Eintragung ins Handelsregister
- keine Bilanzierungspflicht (sondern EÜR)
- meist als Einzelunternehmer oder GbR geführt
- typischerweise Umsätze unter 800.000 € oder Gewinn unter 80.000 €
Wichtig: Kleingewerbe ≠ Kleinunternehmer. Ein Kleingewerbe kann mit oder ohne Kleinunternehmerregelung betrieben werden. Auch die Abgrenzung zum Freiberufler ist relevant, weil sie über die Gewerbesteuerpflicht entscheidet.
Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?
1. Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer. Sie wird auf den Gewinn (nicht den Umsatz) erhoben. Der Steuersatz steigt progressiv von 14 % auf 42 % (ab ca. 66.761 €). Der Grundfreibetrag liegt bei 12.084 € (2026) — bis zu dieser Höhe fällt keine Einkommensteuer an.
2. Gewerbesteuer
Gewerbesteuer fällt erst ab einem Freibetrag von 24.500 € Jahresgewinn an. Darunter: null Euro. Darüber wird sie nach dem Hebesatz der Gemeinde berechnet. Bonus: Die Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG) — das sogenannte Gewerbesteuer-Splitting.
3. Umsatzsteuer
Wird die Kleinunternehmerregelung nicht genutzt, muss der Mandant Umsatzsteuer berechnen, einziehen und abführen — regulär 19 %, ermäßigt 7 %.
Die Formulare für die Steuererklärung
1. Hauptvordruck (ESt 1 A)
Das Hauptformular der Einkommensteuererklärung: persönliche Daten, Bankverbindung und Sonderausgaben.
2. Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
In der Anlage G wird der Gewinn (oder Verlust) aus dem Kleingewerbe gemeldet. Die Berechnung erfolgt über die Anlage EÜR.
3. Anlage EÜR – Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Die Anlage EÜR ist das Herzstück der Erklärung: Alle Einnahmen und Ausgaben werden aufgelistet, die Differenz ist der Gewinn. Wichtige Positionen:
- Betriebseinnahmen: alle Einnahmen aus dem Gewerbe
- Wareneinsatz/Material: Einkauf von Waren zum Weiterverkauf
- Personalkosten: falls Mitarbeiter beschäftigt werden
- Raumkosten: Büro, Arbeitszimmer, Miete
- Abschreibungen: AfA auf Anlagegüter (Laptop, Möbel etc.)
- Fahrtkosten, Reisekosten, Versicherungen
4. Umsatzsteuererklärung
Ist der Mandant umsatzsteuerpflichtig, kommt zusätzlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung hinzu. Sie fasst alle Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres zusammen.
5. Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
Nur nötig, wenn das Finanzamt dazu auffordert — in der Regel erst bei Gewinnen nahe am Freibetrag von 24.500 €.
Fristen für die Steuererklärung 2025
- Ohne Steuerberater: 31. Juli 2026
- Mit Steuerberater: 28. Februar 2027
- Gewerbesteuererklärung: gleiche Fristen
Die vollständige Übersicht aller Termine liefert der Steuertermine-Kalender 2026.
Gewerbesteuer berechnen: ein Beispiel
Die Gewerbesteuer wird nach folgendem Schema berechnet:
- Gewinn aus Gewerbebetrieb: z. B. 40.000 €
- minus Freibetrag: 40.000 − 24.500 = 15.500 €
- Steuermessbetrag: 15.500 × 3,5 % = 542,50 €
- Gewerbesteuer: 542,50 × Hebesatz (z. B. 400 %) = 2.170 €
- Anrechnung auf die ESt: Die Gewerbesteuer wird bis zum 4-fachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet — die effektive Belastung ist daher oft 0 €.
Sieben Steuerspartipps für Kleingewerbe-Mandanten
- Arbeitszimmer absetzen — anteilige Miete, Nebenkosten, Reinigung
- Fahrtenbuch führen — oder die Kilometerpauschale nutzen (0,30 €/km)
- Abschreibungen ausnutzen — GWG bis 800 € sofort absetzen, darüber lineare AfA
- Investitionsabzugsbetrag — bis zu 50 % geplanter Anschaffungen vorab absetzen
- Betriebliche Versicherungen — Haftpflicht, Rechtsschutz, Berufsunfähigkeit
- Fortbildungskosten — Seminare, Bücher, Online-Kurse
- Bewirtungskosten — 70 % abzugsfähig bei geschäftlichem Anlass
Weitere Ansätze liefert der Beitrag 20 Steuertipps für Selbstständige.
Häufige Fehler bei der Kleingewerbe-Steuererklärung
- Gewerbesteuererklärung vergessen: Pflicht auf Aufforderung, auch wenn keine Steuer anfällt
- Gewerbesteuer-Anrechnung nicht genutzt: lässt sich direkt auf die Einkommensteuer anrechnen
- Belege nicht vollständig: alle Betriebsausgaben ordentlich dokumentieren und GoBD-konform aufbewahren
- Fristen verpasst: Abgabe bis 31.07. ohne Steuerberater
Zeitplan für die Kanzlei
| Wann | Was |
|---|---|
| Januar–Februar | Letzte Belege zuordnen, offene Posten bereinigen, Bankabgleich abschließen |
| März–April | EÜR erstellen/prüfen, Abschreibungen kontrollieren |
| Mai–Juni | Steuererklärungen vorbereiten, ELSTER-Export starten |
| Bis 31.07. | Abgabe aller Erklärungen (ohne Steuerberater) |
Steuerspar-Optionen speziell für Kleingewerbe
- Gewerbesteuerfreibetrag: 24.500 € — viele Kleingewerbetreibende zahlen gar keine Gewerbesteuer
- Gewerbesteuer-Anrechnung: auch bei anfallender Gewerbesteuer wird diese bis zum 4-fachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet
- Investitionsabzugsbetrag: 50 % geplanter Investitionen vorab abziehen
- Kleinunternehmerregelung: kombinierbar mit dem Kleingewerbe für maximale Vereinfachung
Fazit: die Kleingewerbe-Steuererklärung als Routine
Die Steuererklärung für Kleingewerbetreibende klingt komplizierter, als sie ist. Sind die Buchhaltung sauber geführt, die richtigen Formulare bekannt (Anlage G + EÜR + ggf. USt und GewSt) und die Fristen im Blick, wird der Abschluss zur Routine. Wenn die Buchungen laufend in die EÜR fließen und die Erklärungen digital per ELSTER eingereicht werden, entsteht die Steuererklärung am Jahresende fast von allein — planbar über den ganzen Mandantenstamm hinweg.